Gewerbegebiet Maring-Noviand

Infos zum Sachstand in der Diskussion zur Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes im zukünftigen Flächennutzungsplan der Gemarkung Maring-Noviand  lesen Sie alsbald hier unter der Rubrik (Leiste ganz oben rechts anklicken)

                                   "Aktuelles/ Gewerbegebiet".

 

In der Mitgliederversammlung am 4.9.2018 haben sich die Mitglieder von fachkundiger Seite und durch einen Vertreter der VGV  über den derzeitigen Sachstand kundig machen lassen und richtungsweisende Beschlüsse zu dieser Thematik gefasst.

 

Lesen Sie hierzu den neuen Dorfspecht Nr. 8 sowie  unsere  derzeitige Haltung zu diesem Thema.

 

Mit Fortgang der Planungen werden weitere Artikel  sich anschließend mit diesem Thema beschäftigen. So auch der neue Dorfspecht Nr. 9.

 

Maring-Noviand, den 12.09.2018

 

Unsere erste Einschätzung, basierend auf dem uns bekannten Sachstand vom 4.9.2018, können Sie unter der Rubrik "Aktuelles/Gewerbegebiet" ( obere Leiste) bereits nachlesen.

 


Standpunkt der Bürger-Initiative zum Interkommunalen Gewerbegebiet (IKG) der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues in Maring-Noviand

 

(Vorstandssitzung vom 03.09.2018 | Mitgliederversammlung im Dialog mit der Verbandsgemeinde; vertreten durch Herrn Leo Wächter, am 04.09.2018)

 

Rechtslage:  Im sogenannten Landesentwicklungsplan 4 (LEP IV) (https://mdi.rlp.de/de/startseite/) wurde seitens der Landesregierung verbindlich geregelt, dass zukünftige Planungen von Gewerbegebieten als interkommunale Gewerbegebiete (IKG) zu gestalten sind, um eine Zersiedelung von Gewerbeflächen zu verhindern.

 

                        Das durch die VG beauftragte Planungsbüro BGH Plan prüfte in diesem Kontext unter verschiedentlichen Gesichtspunkten (u.a. Wirtschaftlichkeit, Umwelt und Natur, Infrastruktur) die in der VG verfügbaren Flächen und fand lediglich in Maring-Noviand ein optimales Gebiet mit einem maximalen Maß von 75 Hektar.

 

   Mit dem fortzuschreibenden Flächennutzungsplan (FNP) bewegt sich die Verwaltung der Verbandsgemeinde (VG) Bernkastel-Kues also im o.g. Rechtsrahmen; der Flächennutzungsplan wird letztendlich vom Verbandsgemeinderat beschlossen. ( Eine, die Bevölkerungsmehrheit vertretenden Gemeinderäte der VGV müssen dem neuen FN dann zustimmen, damit dieser in Kraft treten kann.)

 

  Erst auf dieser Grundlage kann der Gemeinderat der Ortsgemeinde Maring-Noviand den Bebauungsplan beschließen.  Er begründet Baurecht und für die sich ansiedelnden Betriebe die baulichen Rahmenbedingungen festlegt.

 

Fakt:               Mit Blick auf Mehrheitsverhältnisse im Verbandsgemeinderat und die Bedarfe an gewerblichen Flächen im VG-Gebiet ist davon auszugehen, dass im zukünftigen FNP das IKG gemäß den Planungen oberhalb der L47 ausgewiesen wird.

 

Standpunkt:    Nach Einschätzung der BI kann und wird das IG auch für die Ortsgemeinde zahlreiche Vorteile bringen. Zugleich legte die Mitgliederversammlung vier zentrale Eckpunkte vor, die grundsätzlich im Entwicklungsprozess zu beachten sein werden:

 

(1)  Die wirtschaftlichen Bedingungen gründen auf belastbaren finanziellen Grundlagen und führen zu keiner Mehrbelastung der Ortsgemeinde.

 

(2)  Die zu erwartenden Belastungen (Lautstärke, Verkehr, Geruchs- und Licht-Emissionen, usf.) für die Bürgerinnen und Bürger werden so minimal wie möglich gehalten sowohl im Entstehungsprozess als auch im Betrieb

 

(3)  Die zu erwartenden Auswirkungen auf die Natur und Umwelt sollen so gering wie möglich gehalten werden.

 

(4)  Das IKG soll unter ökologischen und energetischen Gesichtspunkten ein Vorzeigeprojekt moderner, nachhaltiger Gewerbeplanung im Sozialraum werden.

 

Perspektive:    Unter diesen Gesichtspunkten spricht sich die BI für den Entwicklungsprozess eines IG aus, um damit die Entwicklung der Ortsgemeinde Maring-Noviand sowohl unter gewerblich-wirtschaftlichen, als aber auch demografischen, ökologischen, sozialen, kulturellen Gesichtspunkten konstruktiv mitgestalten zu können.

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Haupt- und Umweltausschuss der VGV Bernkastel stellt wichtige Weichen!

 

In seiner Sitzung vom 5.2.2019, an der unser Bürgermeisterkandidat Rainer Weinand und unser Vorstandsmitglied Alfons Meyer teilgenommen haben, fasste der Haupt- und Umweltausschuss der VGV einen wichtigen Beschluss für die Realisierung des geplanten Gewerbegebiets in der Gemarkung Maring-Noviand.

 

Zunächst informierte der Erste hauptamtliche Beigeordnete Leo Wächter das Gremium über den derzeitigen Sachstand.

 

Er bezeichnete die im Ort Maring-Noviand kursierenden Gerüchte, dass sich in dem Gewerbegebiet Firmen wie eine  "Tierkörperbeseitigungsanstalt" und eine "Klärschlammreinigungsanlge" ansiedeln würden als "absoluten Quatsch und an den Haaren herbeigezogen".

 

Diese Behauptungen hatten wir ebenfalls bereits in unserem Dorfspecht Nr. 9  als offenbar von interessierter Seite gestreute böswillige Gerüchte identifiziert.

 

Danach sind auch Fotomontagen, die in diesem Gebiet Industriehochbauten wie sie in Wengerohr anzutreffen sind völlig deplatziert.

 

Fakt ist:

 

Lediglich der Arbeitsauftrag an die Firma BGH-Plan lautete,  die Machbarkeit eines Gewerbe- und Industriegebietes zu untersuchen.

 

Weil dieser Auftrag zum Thema der Bürgerversammlung in Maring-Noviand vorgetragen wurde, entstand in Teilen der Bevölkerung der Eindruck, es sei (auch) ein Industriegebiet geplant.

 

Frühzeitig hatte jedoch Leo Wächter bereits im Gemeinderat und bei einem Termin mit Vertretern der Gemeinderatsfraktionen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern darauf hingewiesen, dass lediglich ein Gewerbegebiet geplant sei.

 

 Um dies auch in der Öffentlichkeit nochmals klarzustellen und möglichen weiteren unlauteren Gerüchten Einhalt zu gebieten, sah Leo Wächter es als erforderlich an, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt diesen Umstand durch Beschluss in der öffentlichen Ausschusssitzung auch öffentlich zu machen.

 

Er führte in der Sitzung aus, dass inzwischen das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange in Form einer "Landesplanerischen Stellungnahme" vorliegt.

 

Danach

 

- ist die vorgesehene Fläche" aus raumordnerischer Sicht als grundsätzlich geeignet" anzusehen,

 

- steht die vorgesehene Planung im Einklang mit den in Aufstellung befindlichen Zielen und Grundsätzen der Regionalplanung,

 

- wird zustimmend zur Kenntnis genommen, das "Der Nachweis der bestehenden Bedarfe an Gewerbeflächen…in den Antragsunterlagen (….)  ausführlich und nachvollziehbar dargelegt" wurde.

 

- bedingt die Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes keinen Ausschluss eines Gewerbegebietes und wird für mit dem Schutzzweck vereinbar gehalten, wenn entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich getroffen werden.

 

- haben auch die "Untere Wasserbehörde" und die "Regionalstelle Wasserwirtschaft" keine Bedenken gegen das Vorhaben.

 

- äußert lediglich die Landwirtschaftskammer RLP Bedenken wegen des aus ihrer Sicht "sehr kritischen" Flächenverlustes. Dies hauptsächlich wegen der "guten bis sehr guten Böden mit einer hohen, natürlichen Ertragsfähigkeit" und der guten Bewirtschaftungsmöglichkeit.

 

- weist die Landesarchäologie Trier zudem darauf hin, dass in dem östlichen Teilbereich jungsteinzeitliche und bronzezeitliche Siedlungsstellen bekannt sind.

 

- hat auch die Nachbargemeinde Osann-Monzel keine Bedenken gegen das Vorhaben und wünscht sich mit einem Teil Ihrer Gemeindefläche an dem Gewerbegebiet anzuschließen.

 

Der Beschluss des Ausschusses:

 

Der Haupt-und Umweltausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, als Art der baulichen Nutzung für den Bereich des geplanten interkommunalen Gewerbegebietes ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO (und damit eine "GE"- Ausweisung) in den noch zu fassenden Aufstellungsbeschluss für das Flächennutzungsverfahren aufzunehmen.

 

Der VG-Rat hat am 13.2. den gleichlautenden Beschluss gefasst.

 

Damit ist nun endgültig klargestellt, dass die Behauptung, es sei ein Industriegebiet geplant, jedweder Grundlage entbehrt und unredlich ist.

 

U.E. sollten sich daher  ernst zu nehmende bildliche Darstellungen auch an den Realitäten orientieren, wenn man den Eindruck der unlauteren, bewußten Meinungsmanipulation vermeiden möchte.

 

 

 

Die Gerüchteküche wird befeuert!!

 

Nachfrage beim Bürgermeister

 

In Gesprächen im Ort habe ich erfahren, dass es angeblich ein Interesse eines Rivenicher Gewerbebetriebes (Tierkörperbeseitigungsanstalt) gebe, sich in dem geplanten interkommunalen Gewerbegebiet (IG) auf der Maring-Noviander Gemarkung anzusiedeln.

 

 

 

In der Annahme, dass es sich hierbei um ein gezielt gestreutes Gerücht handelt, um Widerstand gegen das Gewerbegebiet zu erzeugen, habe ich daher den Bürgermeister schriftlich um Auskunft gebeten.

 Hier seine Antwort:

 

 „.....wie ich in der letzten Sitzung mitgeteilt habe gibt es nur eine Anfrage bzw. Interessenbekundung einer Mittelständigen Firma aus Wittlich und eines Ortsansässigen Familienbetriebes. Mehr ist mir persönlich nicht bekannt.“

 

Wir stehen dafür, dass im Rahmen des von der Gemeinde zu beschließenden Bebauungsplans die Beeinträchtigungen der Bevölkerung so gering wie möglich gehalten werden. „Stinker“ wie die TKB werden wir in den Regelungen des Bebauungsplans  verhindern.

 

Nachtrag vom 30.11.2018:

 

Das neueste Gerücht welches offenbar verbreitet wird ist, dass ein Betrieb

 

zur  Aufarbeitung mit Gift belasteter Erde, angeblich Interesse an einer Ansiedlung angemeldet haben soll.

  Alfons Meyer

 

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Maring-Noviand, den 12.09.2018

 

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